Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Wohnwagenvermietung von Tinytrips
1. Voraussetzungen des Mieters / Fahrer
Der Mieter muss bei Fahrzeugübernahme mindestens 21 Jahre alt sein. Voraussetzung für die Nutzung des Wohnwagens ist der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das jeweilige Zugfahrzeug. Der Führerschein sowie ein gültiges Ausweisdokument sind bei Übergabe vorzulegen. Der Wohnwagen darf ausschließlich vom Mieter sowie den im Mietvertrag benannten Fahrern genutzt werden.
2. Vertragsgegenstand / Fahrzeugzustand
Gegenstand des Mietvertrages ist ausschließlich das im Mietvertrag bezeichnete Fahrzeug einschließlich der vereinbarten Ausstattung. Alle Angaben zu Maßen, Gewichten, Ausstattung, technischer Ausführung und sonstigen Eigenschaften erfolgen nach bestem Wissen und dienen ausschließlich der allgemeinen Beschreibung. Sie stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar.
3. Haftung für Angaben
Abweichungen bei Maßen, Gewichten, Ausstattung oder technischen Daten berechtigen den Mieter nicht zu Schadensersatzansprüchen, Rücktritt oder Minderung des Mietpreises, sofern die Gebrauchstauglichkeit des Wohnwagens nicht wesentlich beeinträchtigt ist.
4. Mietdauer / Berechnung
Die Mindestmietdauer beträgt 3 Tage. Jeder angefangene Miettag wird vollständig berechnet. Eine vorzeitige Rückgabe des Wohnwagens begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung.
5. Mietpreis / Zahlung
Mit Zustandekommen der Reservierung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Mietpreises fällig. Diese ist innerhalb von 5 Tagen zu leisten. Erst mit Eingang der Anzahlung gilt der Mietzeitraum als verbindlich reserviert. Der Restbetrag ist spätestens bei Übergabe des Wohnwagens zu zahlen.
6. Übergabe / Rückgabe
Übergaben und Rücknahmen erfolgen Montag bis Samstag zwischen 10:00 Uhr und 18:00 Uhr, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Übergabe und Rückgabe wird ein Protokoll über den Zustand des Wohnwagens erstellt, das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist.
7. Nutzung / Sorgfaltspflichten
Der Wohnwagen ist pfleglich und sachgemäß zu behandeln. Die Nutzung unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, die Überlassung an nicht berechtigte Personen sowie die Teilnahme an verbotenen oder nicht genehmigten Veranstaltungen ist untersagt. Der Wohnwagen ist stets ordnungsgemäß zu sichern, insbesondere durch das Verschließen von Türen, Fenstern und vorhandenen Sicherungseinrichtungen.
8. Nutzung auf Veranstaltungen
Die Nutzung des Wohnwagens auf Festivals, Großveranstaltungen oder vergleichbaren Events mit erhöhter Beanspruchung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
9. Nutzung im Ausland
Auslandsfahrten sind nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig. Die Nutzung ist ausschließlich in den vom Vermieter genehmigten Ländern gestattet. Fahrten in nicht genehmigte Länder sind untersagt und können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Für genehmigte Auslandsfahrten kann eine zusätzliche Pauschale berechnet werden.
10. Haustiere
Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters erlaubt. Bei Verstößen können zusätzliche Reinigungs- und Aufbereitungskosten berechnet werden.
11. Reinigung / Rückgabezustand
Der Wohnwagen ist besenrein zurückzugeben. Toilette und Abwassertanks sind vollständig zu entleeren. Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe werden Reinigungskosten gesondert berechnet.
12. Verhalten bei Pannen / Defekten
Treten während der Mietzeit technische Defekte oder Pannen auf, ist der Vermieter unverzüglich zu informieren. Reparaturen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung durchgeführt werden, es sei denn, sie sind zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich. Ein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug besteht nicht.
13. Verhalten bei Unfall / Schadenfall
Bei einem Unfall, Diebstahl oder sonstigen Schäden ist unverzüglich die Polizei zu verständigen und der Vermieter zu informieren. Ein Schuldanerkenntnis darf nicht abgegeben werden. Der Mieter ist verpflichtet, einen vollständigen Unfallbericht zu erstellen und bei der Schadensabwicklung mitzuwirken.
14. Verspätete Rückgabe
Wird der Wohnwagen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, kann der Vermieter für jeden angefangenen Tag eine Nutzungsentschädigung in Höhe des vereinbarten Tagesmietpreises verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
15. Stornierung / Rücktritt
Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird eine pauschale Stornogebühr in Höhe von 20 % des vereinbarten Gesamtmietpreises fällig. Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
16. Kaution
Bei Übergabe ist eine Kaution in Höhe von 1.000 € zu hinterlegen. Diese dient zur Absicherung möglicher Schäden oder Zusatzkosten. Die Rückzahlung erfolgt nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Wohnwagens und nach abschließender Prüfung.
17. Versicherung / Selbstbeteiligung
Der Wohnwagen ist vollkaskoversichert. Im Schadensfall trägt der Mieter eine Selbstbeteiligung in Höhe von 1.000 €. Bei Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz, Alkohol- oder Drogeneinfluss, unsachgemäße Nutzung oder Verstöße gegen diese AGB entstehen, haftet der Mieter in voller Höhe des entstandenen Schadens. Nicht versicherte Schäden sowie Folgeschäden sind vom Mieter zu tragen.
18. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle während der Mietzeit verursachten Schäden am Fahrzeug, soweit diese von ihm zu vertreten sind. Die Haftung ist im Rahmen der vereinbarten Selbstbeteiligung beschränkt, sofern kein Fall von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
19. Haftung / Eigenverantwortung des Mieters
Die Nutzung des Wohnwagens erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Mieter ist verpflichtet, den Wohnwagen ordnungsgemäß und sicher zu nutzen. Für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder Nichtbeachtung von Sicherheitsvorschriften entstehen, haftet der Mieter selbst.
20. Haftung gegenüber Dritten
Der Mieter haftet für alle Schäden, die er während der Mietzeit Dritten zufügt. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Wohnwagens entstehen, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vermieters beruhen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch das Verhalten des Mieters oder der Mitreisenden verursacht werden.
21. Schlüssel / Dokumente
Der Verlust von Fahrzeugschlüsseln oder Fahrzeugpapieren ist dem Vermieter unverzüglich zu melden. Die Kosten für Ersatz sowie notwendige Sicherungsmaßnahmen trägt der Mieter.
22. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, wenn der Mieter gegen wesentliche Vertragsbedingungen verstößt oder das Fahrzeug gefährdet. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises.
23. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.